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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden und Subunternehmer
1. Allgemeines/Geltungsbereich
a. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern sowie unseren Subunternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsverbindungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
b. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden/Subunternehmers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben.
c. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden/Subunternehmer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Angebot und Vertragsschluss
a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Maße, Gewichte usw. sind unverbindlich. Korrekturen, farbliche Abweichungen und technische Änderungen bleiben bei den Produkten unseres Lieferprogramms im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
b. Annahmeerklärungen und alle Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung. (e-mail oder Fax) Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Preise und Zahlung für Kunden
a. Soweit nichts anderes angegeben wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
b. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das unten genannte Konto zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
c. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Bezahlung innerhalb Deutschlands per Nachnahme oder Vorkasse. Die Nachnahmegebühr beträgt 5,75 EUR. Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur gegen Vorkasse.
d. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, ab Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
e. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Vertriebs- und/oder Materialkosten für Lieferungen, die mindestens 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4. Lieferungen/Liefertermin
a. Die Lieferung der bestellten Artikel erfolgt per Versand mit UPS. Größere Bestellmengen werden per Spedition verschickt.
b. Dem Kunden zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Kunden zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.
c. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde kann uns 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Alternativ hat der Kunde das Recht zur schriftlichen Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche ab Verzug im Rahmen der pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 15% des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
d. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von uns nicht zu vertretender Störungen unseres Geschäftsbetriebs oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Liefer- bzw. Leistungszeit um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern.
5. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir nicht stets darauf Bezug nehmen. Wir sind berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält.
b. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises (einschließl. Mwst.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wurde.
c. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns dies nicht zu tun, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen, die noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% Prozent übersteigt.
d. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt für den Fall, dass unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
6. Gefahrübergang bei Versendung
a. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an ihn, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt oder ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.
b. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
c. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
7. Gewährleistung
a. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder unsachgemäßer Verwendung und Beanspruchung. Kleine Abweichungen in Form und Farbe können nicht beanstandet werden.
c. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Kunden. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt (§§ 438 I Nr. 2, 479 I, 634a BGB Bauwerke, Sachen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche, Baumängel) sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
d. Sollte die von uns gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, so werden wir die Ware – vorbehaltlich der fristgerechten Mängelrüge – nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, Rückgriffsansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
e. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
f. Rückgriffsansprüche (§ 478 BGB) des Kunden gegen uns bestehen nur, wenn er mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.
8. Haftungsbeschränkung
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art und Weise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
b. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern der Mangel auf unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung, unzulässiger Änderung oder Nachbearbeitung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden bzw. diesem zuzurechnende Dritte zurückzuführen ist. Ebenso ist die Haftung für normale Abnutzung ausgeschlossen.
9. Schutzrechte
a. Wir leisten Gewähr dafür, dass im Zusammenhang mit unserer Lieferung keine gewerblichen Schutzrechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Wird der Kunde von einem Dritten wegen Verletzung dieser Rechte in Anspruch genommen, so werden wir den Kunden auf erstes schriftliches Anfordern von allen seinen notwendigen Aufwendungen freistellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit dem Dritten ohne unsere Zustimmung irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
b. Wir haften nicht, wenn wir die Ware nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt haben und wir nicht wussten und nicht wissen mussten, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, uns von den Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
10. Subunternehmer
Sofern wir zur Erbringung von vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden einen Dritten (Subunternehmer) einschalten, so überträgt der Subunternehmer uns die zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränkten und ausschließlichen Nutzungsrechte an den von ihm erstellten Leistungen. Der Subunternehmer ist damit einverstanden, dass wir die Nutzungsrechte ohne seine Zustimmung an unsere Kunden in beliebigem Umfang weiter übertragen.
11. Fälligkeit der Subunternehmervergütung
Die Vergütung für einen von uns beauftragten Subunternehmer ist erst dann fällig, wenn dieser uns eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt, die Leistung vollständig erbracht und dokumentiert hat, dass diese von uns ausdrücklich angenommen wurde und zudem der Kunde alle Forderungen aus dem Gesamtprojekt vollständig gegenüber uns beglichen hat.
12. Wettbewerbsverbot
Während der Dauer der Geschäftsverbindung ist es dem Subunternehmer untersagt, unmittelbar oder mittelbar für unseren Endkunden tätig zu werden oder Kontakt zum Zweck der Geschäftsanbahnung vorzunehmen. Der Subunternehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000.00 EUR zu zahlen, wobei wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches ausdrücklich vorbehalten.
13. Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden/Subunternehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
14. Datenschutz
a. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert.
b. Die Weitergabe Ihrer Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht.
c. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (gem. Bundesdatenschutz- [BDSG] und Telemediengesetz [TMG]).
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Laatzen.
b. Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Hannover. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde/Subunternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Laatzen, den 01.01.2007
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